Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Baubeteiligten (Auftraggeber, Auftragnehmer, Architekt, Ingenieur, Bauunternehmer, Handwerker, Sonderfachleute).
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Baubeteiligten (Auftraggeber, Auftragnehmer, Architekt, Ingenieur, Bauunternehmer, Handwerker, Sonderfachleute).